Azadî: Beschlagnahmung von YPG/YPJ-Fahnen ist unrechtmäßig

Während die Türkei einen Angriffskrieg auf Nordsyrien führt, beschlagnahmt die deutsche Polizei bei den Protesten dagegen Fahnen der YPG/YPJ – unrechtmäßig, wie der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mitteilt.

Das türkische Militär hat am 9. Oktober 2019 erneut einen völkerrechtswidrigen Angriff auf nordsyrisches Gebiet begonnen. Seitdem werden nicht nur Städte entlang der türkisch-syrischen Grenze bombardiert, sondern auch Orte, die 50 Kilometer im Landesinneren liegen. Die Zivilbevölkerung flieht und die Selbstverteidigungseinheiten der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) versuchen, dem Einmarsch des Militärs und der mit dem türkischen Regime verbündeten islamistischen Milizen Einhalt zu gebieten. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) organisiert sich derweil neu und hat bereits Anschläge in Raqqa und Deir a Zor verübt.

Weltweit protestieren kurdische und mit Rojava solidarische Organisationen und Menschen gegen die Militäroperationen des NATO-Landes Türkei. So auch in vielen deutschen Städten.

Wie der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mitteilt, liegen inzwischen Informationen darüber vor, dass die Polizei in etlichen Städten – zum Beispiel Bonn und Essen – selbst in dieser Situation Fahnen mit den Symbolen der nordsyrisch-kurdischen Volks- und Frauenverteidigungskräfte YPG/YPJ beschlagnahmt und Teilnehmer*innen von Demonstrationen oder Kundgebungen drangsaliert.

„Da die Kennzeichen der nordsyrisch-kurdischen Partei PYD sowie der YPG/YPJ nur in den Fällen eines PKK-Bezugs verboten sind, ist das Vorgehen der Polizei unrechtmäßig. Es geht bei den Protesten nicht um die PKK“, erklärt Monika Morres aus dem Azadî-Vorstand.

Der Rechtshilfefonds appelliert aus diesem Grund an Anwältinnen und Anwälte, den Protestierenden in solchen Konfliktsituationen zur Seite zu stehen.